PDF herunterladen

Stand: 26. November 2025 · Muster — im Einzelfall an das konkrete Mandat anzupassen.

Diese Verpflichtungserklärung wird vom Auftraggeber (Berufsgeheimnisträger im Sinne von § 203 Abs. 1 oder Abs. 3 StGB) mit dem nachfolgend genannten Verpflichteten geschlossen. Rechtsgrundlage ist § 203 Abs. 4 Satz 2 StGB in Verbindung mit dem zwischen den Parteien bestehenden Dienst- oder Werkvertrag.

1. Parteien

Auftraggeber / Berufsgeheimnisträger:
Name, Kanzlei/Praxis, Anschrift: _______________________________________
Berufliche Stellung nach § 203 Abs. 1 / Abs. 3 StGB: ___________________

Verpflichtete Person (mitwirkende Person i. S. v. § 203 Abs. 3 StGB):
Björn Becker
Stadtbewohner Webdesign | Björn Becker
Aarstraße 222, 65232 Taunusstein-Wehen, Deutschland

Weitere mitwirkende Personen des Dienstleisters werden auf Wunsch des Auftraggebers namentlich in einer Anlage aufgeführt und in identischer Form gesondert verpflichtet.

2. Gegenstand

Der Verpflichtete wird für den Auftraggeber tätig im Rahmen von IT-, Web-, Software- und KI-Leistungen (nachfolgend „Leistung"). Bei der Erbringung der Leistung kann der Verpflichtete Kenntnis von Tatsachen erlangen, die dem Berufsgeheimnis des Auftraggebers nach § 203 StGB unterliegen (nachfolgend „geheimhaltungspflichtige Informationen"), insbesondere Mandanten-, Patienten- oder Klientendaten sowie damit zusammenhängende Unterlagen und Kommunikation.

3. Verpflichtung zur Geheimhaltung

(1) Der Verpflichtete verpflichtet sich, sämtliche geheimhaltungspflichtigen Informationen, die er im Rahmen der Leistung erlangt, streng vertraulich zu behandeln, ausschließlich zur Durchführung der beauftragten Leistung zu verwenden und Dritten weder offen zu legen noch zugänglich zu machen.

(2) Die Verpflichtung gilt zeitlich unbefristet und besteht nach Beendigung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses fort.

(3) Der Verpflichtete ist nicht befugt, geheimhaltungspflichtige Informationen an weitere mitwirkende Personen (z. B. Subunternehmer, freie Mitarbeiter) weiterzugeben. Eine Weitergabe setzt die vorherige Zustimmung des Auftraggebers in Textform und eine gleichlautende Verpflichtung der weiteren mitwirkenden Person nach § 203 Abs. 4 Satz 2 StGB voraus.

4. Belehrung über die Strafbarkeit

Dem Verpflichteten ist bekannt, dass die unbefugte Offenbarung von geheimhaltungspflichtigen Informationen nach § 203 Abs. 4 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Bei gewerbsmäßigem oder eigennützigem Handeln erhöht sich der Strafrahmen nach § 203 Abs. 4 Satz 3 StGB.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Verpflichtete erklärt, dass er die zur Wahrung des Berufsgeheimnisses erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen einhält, insbesondere:

  • Verschlüsselte Übertragung sämtlicher geheimhaltungspflichtiger Daten (TLS 1.2 oder höher).
  • Passwort- und rollenbasierte Zugriffskontrolle auf Arbeitsgeräten.
  • Bevorzugter Betrieb geheimhaltungspflichtiger Datenverarbeitung on-premise beim Auftraggeber; falls remote, ausschließlich über eine vom Auftraggeber freigegebene, protokollierte Wartungsverbindung.
  • Kein dauerhafter Zugriff über die konkrete Wartungs- oder Support-Sitzung hinaus.
  • Keine Speicherung geheimhaltungspflichtiger Informationen auf Systemen Dritter (z. B. Public-Cloud-LLMs).

6. Rückgabe und Löschung

Nach Beendigung der Leistung, spätestens auf Anforderung des Auftraggebers, gibt der Verpflichtete sämtliche geheimhaltungspflichtigen Informationen einschließlich Kopien, Auszügen und Notizen zurück oder löscht sie nachweisbar. Die Löschung wird dem Auftraggeber in Textform bestätigt.

7. Vorrang und Verhältnis zu weiteren Vereinbarungen

Diese Verpflichtungserklärung tritt neben einen etwaigen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Im Zweifel gehen die strengeren Regelungen dieser Erklärung vor.

8. Ort, Datum, Unterschriften

Ort, Datum: ____________________________________

____________________________________
Auftraggeber / Berufsgeheimnisträger

____________________________________
Björn Becker, Stadtbewohner Webdesign

Kontakt

Stadtbewohner Webdesign, Taunusstein (Rhein-Main-Gebiet). Kostenloses KI-Erstgespräch für Unternehmen aus Wiesbaden, Frankfurt, Mainz, Bad Homburg und Umgebung.

Stadtbewohner Webdesign · Taunusstein · Rhein-Main-Gebiet · Deutschland

E-Mail: hallo@stadtbewohner.com