Stadtbewohner Webdesign | Björn Becker
Aarstraße 222, 65232 Taunusstein-Wehen, Deutschland
E-Mail: design@stadtbewohner.com
Stand: 26. November 2025
Teil A — AGB für Web-Design, Web- und Softwareentwicklung sowie KI-Integrationen (B2B)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Stadtbewohner Webdesign | Björn Becker (nachfolgend „Dienstleister") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Leistungen in den Bereichen:
- Web-Design und Web-Entwicklung
- Software- und Applikationsentwicklung
- UX/UI-Konzeption
- Hosting-Vermittlung und technische Implementierung
- Wartung und Support
- Digitale Beratung
- Integration und Betrieb von KI-Systemen (inkl. on-premise LLMs)
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder digitale Auftragsbestätigung,
- Unterzeichnung eines Angebots oder Projektvertrages, oder
- Beginn der Leistungserbringung nach Zustimmung des Auftraggebers.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich ist ausschließlich das jeweilige Angebot oder der Projektvertrag.
(2) Sofern nicht ausdrücklich als Werkvertrag vereinbart, schuldet der Dienstleister keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.
§ 4 Vergütung
(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Der Dienstleister ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Leistungen auszusetzen.
§ 5 Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Zugänge und Daten rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte.
(3) Der Auftraggeber stellt den Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus den bereitgestellten Inhalten resultieren.
§ 6 Change-Requests
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform und werden gesondert vergütet.
§ 7 Einsatz von KI-Systemen
(1) Der Dienstleister ist berechtigt, KI-gestützte Systeme einzusetzen.
(2) KI-generierte Inhalte beruhen auf statistischen Wahrscheinlichkeitsmodellen. Eine absolute Einzigartigkeit oder Exklusivität kann nicht garantiert werden.
(3) Ähnlichkeiten mit bestehenden Werken Dritter können trotz individueller Erstellung nicht vollständig ausgeschlossen werden.
(4) Für Schutzrechtsverletzungen durch KI-generierte Inhalte haftet der Dienstleister nach Maßgabe von § 10; die dortigen Haftungsgrundsätze einschließlich der Haftung für Kardinalpflichten bei leichter Fahrlässigkeit bleiben unberührt.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte an individuell erstellten Ergebnissen.
(2) Nicht übertragen werden Rechte an:
- Frameworks und Basis-Bibliotheken
- Templates
- Agentur-internen Tools und Bausteinen
- Standardmodulen
- eingesetzten KI-Modellen oder Trainingsdaten
§ 9 Gewährleistung und Abnahme
(1) Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Abnahme.
(2) Zunächst erfolgt Nachbesserung.
(3) Keine Gewährleistung bei Änderungen durch Dritte oder unsachgemäßer Nutzung.
(4) Das Werk gilt spätestens 14 Tage nach Übergabe zur Prüfung als abgenommen, sofern der Auftraggeber keine wesentlichen Mängel in Textform meldet (fiktive Abnahme).
§ 10 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Dienstleister im Rahmen von Absatz 2 nur begrenzt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung — insbesondere für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden — ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Vertraulichkeit, Datenschutz und Berufsgeheimnis
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(2) Werden dem Dienstleister im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten anvertraut, deren Verarbeitung eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO darstellt, schließen die Parteien vor Verarbeitungsbeginn einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Dienstleister stellt hierfür ein vorformuliertes Muster zur Verfügung (Mustertext ansehen · PDF herunterladen).
(3) Wird der Dienstleister für Berufsgeheimnisträger im Sinne von § 203 Abs. 1 und Abs. 3 StGB tätig (insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) und erhält hierbei Zugang zu Daten, die dem Berufsgeheimnis unterliegen können, gilt: Der Auftraggeber verpflichtet den Dienstleister nach § 203 Abs. 4 Satz 2 StGB gesondert und schriftlich zur Geheimhaltung. Der Dienstleister stellt hierfür eine vorformulierte Verpflichtungserklärung zur Verfügung (Mustertext ansehen · PDF herunterladen). Der Dienstleister ist nicht befugt, geheimhaltungspflichtige Informationen ohne ausdrückliche Anweisung an weitere Personen weiterzugeben; eine Einschaltung weiterer mitwirkender Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und der entsprechenden Weiter-Verpflichtung gemäß § 203 Abs. 4 Satz 2 StGB.
(4) Bei on-premise-Betrieb beim Auftraggeber verarbeitet der Dienstleister die geheimnisgeschützten Daten ausschließlich auf der Infrastruktur des Auftraggebers und erhält keinen dauerhaften Zugriff über die konkrete Wartungs- oder Support-Sitzung hinaus. Ein Zugriff durch Dritte findet architekturbedingt nicht statt.
§ 12 Referenzen
(1) Der Dienstleister ist berechtigt, den Auftraggeber unter Angabe des Firmen-/Markennamens und des Logos als Referenz auf seiner Website, in Präsentationen sowie in Pitch-Dokumenten zu nennen und einen sachlichen Projektabriss zu veröffentlichen.
(2) Die Nennung von Personennamen, konkreten Umsätzen, Vertragsdetails oder vertraulichen Projektinhalten erfolgt nur nach vorheriger Freigabe des Auftraggebers in Textform.
(3) Der Auftraggeber kann der Referenznennung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widersprechen; der Dienstleister entfernt die Referenz in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen aus seinen aktiv gepflegten Kanälen.
§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge) verlängern sich automatisch um die ursprüngliche Vertragslaufzeit (maximal jedoch um ein Jahr), sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Wiesbaden, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Zugehörige Dokumente
Die in § 11 Abs. 2 und Abs. 3 zugesagten Mustertexte stehen öffentlich zur Verfügung:
- Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO): Volltext ansehen · PDF herunterladen
- Verpflichtungserklärung nach § 203 Abs. 4 Satz 2 StGB: Volltext ansehen · PDF herunterladen